Flurstück Verschmelzung – Vereinigung

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Dienstleistungsinformationen

Flurstück Verschmelzung – Vereinigung

Bei der Vereinigung von Grundstücken werden auf Antrag der Eigentümer bisher selbständige Grundstücke nach dem Grundbuch zu einem Grundstück zusammengefasst.

Nach erfolgreicher Vereinigung, kann in der Regel, die Verschmelzung der Flurstücke im Kataster erfolgen.

Einer Vereinigung von Flurstücken muss das Grundbuchamt zustimmen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Flurstücke ungleichmäßig belastet sind.

Der formelle Antrag kann nur persönlich von den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster gestellt werden, weil eine öffentliche Beurkundung erforderlich ist.

Als Legitimationsnachweis ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses erforderlich.

Beim Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster ist die Verschmelzung von Flurstücken kostenfrei.

Zuständige Einrichtung

  • Liegenschaftskataster
      • Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
      • Fritz-Kotz-Straße 17 a
      • 51674 Wiehl

Zuständige Kontaktperson