Flurstück Zerlegung – Teilung

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Dienstleistungsinformationen

Flurstück Zerlegung – Teilung

  • Die Teilungsvermessung ist eine Fortführungsvermessung zur Bildung von einem oder mehreren Flurstücken für eine beabsichtigte Teilung des Grundstücks im Grundbuch.
  • Die Kontaktaufnahme kann persönlich oder schriftlich (formlos) erfolgen
  • Der Antrag kann auch bei jedem in NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gestellt werden

Die Gebühren für eine Teilungsvermessung richten sich nach der Kostenordnung für das Amtliche Vermessungswesen und die Amtliche Grundstückswertermittlung in NRW (VermWertKostO NRW).
Sie setzen sich aus einer Grundaufwandspauschale und einer Gebühr für jedes neu entstandene Flurstück zusammen. Die Gebühr für die neu entstehenden Flurstücke ist abhängig von Ihrer Größe und ihrem Bodenrichtwert. 
Das jeweils größte neu zu bildende Flurstück je Altflurstück ist gebührenfrei.

Die Übernahme des Vermessungsvorganges in das Liegenschaftskataster erfolgt gebührenpflichtig. 

Weitere Einzelheiten auf telefonische Anfrage.

Zuständige Einrichtung

  • Liegenschaftskataster
      • Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
      • Fritz-Kotz-Straße 17 a
      • 51674 Wiehl

Zuständige Kontaktperson