Fischerprüfung

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Dienstleistungsinformationen

Fischerprüfung

Staatliche Prüfung über Kenntnisse, die für den Fischfang notwendig sind:

  • Schriftlicher Teil (Fragebogen)
  • Praktischer Teil (Erkennen von Fischarten, Zusammenbau Angelrute)

Das Prüfungszeugnis berechtigt zum Erwerb eines Fischereischeines bei der örtlichen Gemeindeverwaltung!

  • mindestens 13 Jahre alt
  • Wohnort im Oberbergischen Kreis (Ausnahme möglich)
  • Rechtzeitiger Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin)

Die Prüfung wird in der Regel zweimal jährlich (März und November) durchgeführt, die Termine werden unter bei den öffentlichen Bekanntmachungen (rechts verlinkt) veröffentlicht.

  • Die Fischerprüfung ist gebührenpflichtig (zurzeit 50 Euro, bei Wiederholung 30 Euro)
  • Ausnahmen vom Prüfungsort können bewilligt werden (Gebühr zurzeit 15 Euro)

Der Besuch eines privaten Lehrgangs erleichtert die eigene Vorbereitung, ist aber nicht zwingend notwendig.