Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis

Medizinalaufsicht

  • Das Gesundheitsamt hat die Berechtigung zur Ausübung eines Berufes des Gesundheitswesens und zur Führung von Berufsbezeichnungen zu überwachen, soweit nicht andere Stellen zuständig sind.
  • Das Gesundheitsamt führt die Aufsicht über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens.
  • Es erteilt auf Antrag Berufserlaubnisse und Berufsanerkennungen, z. B. für Heilpraktiker, Krankenschwestern, Physiotherapie, Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden, etc.

Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbstständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen will, hat die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzuzeigen.

Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.

 

Auskunft zu medizinischen Berufen

Wünschen Sie Informationen zu

  • Ärzten?
  • Zahnärzten?
  • Apothekern?
  • Heilpraktikern?
  • Physiotherapeuten?
  • Masseuren und medizinischen Bademeistern?
  • Ergotherapeuten?
  • Logopäden etc.?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie.

Informationen zu medizinischen Berufen sind kostenlos.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson