Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Fachaufsicht

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Dienstleistungsinformationen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Fachaufsicht

Das Amt für Soziale Angelegenheiten des Kreises hat im Rahmen der Fachaufsicht in Angelegenheiten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit nach dem 4. Kapitel SGB XII u.a. folgende Aufgaben:

  • Allgemeine Beratung in allen Fragen der Grundsicherung
  • Sicherstellung einer rechtmäßigen und einheitlichen Aufgabenerledigung im gesamten Kreisgebiet durch Verfügung und Richtlinien

Weitere Informationen zum Thema Grundsicherung.

Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Vorzulegen sind alle Unterlagen, die das jeweilige Anliegen unterstützen können.

Kostenlos

Weitere Informationen zum Thema Grundsicherung erhalten Sie auf der Internetseite des Amt für Soziale Angelegenheiten (siehe rechts).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson