Gewerbe der Makler, gewerbliche Erlaubnis und (ggf. gemeinsam) Bauträger und Baubetreuer, gewerbliche Erlaubnis

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Dienstleistungsinformationen

Gewerbe der Makler, gewerbliche Erlaubnis und (ggf. gemeinsam) Bauträger und Baubetreuer, gewerbliche Erlaubnis

Makler, Bauträger, Baubetreuer - Staatliche Erlaubnis nach § 34c GewO zur gewerbsmäßigen:

  • Vermittlung von Grundstücken und/oder Räumen,
  • Vermittlung von Darlehen aller Art außer den Darlehen, die Verbraucher zur Immobilienfinanzierung benötigen,
  • Vorbereitung und Durchführung fremder Bauvorhaben
  • Verwaltung von Wohnungen und Immobilien

werden unbefristet und gebührenpflichtig erteilt. 

§ 34c GewO

  • natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder Betriebssitz im Oberbergischen Kreis
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Zuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung: keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder einer Vermögensstraftat

Ausgefüllter Antrag mit folgenden Unterlagen

  • Führungszeugnis,
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
  • Auskunft des Amtsgerichts bezüglich Eintragung in Schuldnerkartei, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren,
  • ggf. Auszug aus dem Handelsregister.

350 – 1.400 €  (Stand 09/22)

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Der Antrag wird bei der Gemeindeverwaltung am eigenen Wohnort (Rathaus) angenommen und mit allen notwendigen Unterlagen an den Oberbergischen Kreis weitergeleitet.