Suche
Kfz - Kurzzeit-Kennzeichen
Beschreibung
Sie möchten ein Fahrzeug …
- innerhalb Deutschlands oder in ein EU-Land überführen
- oder bei Probefahrten testen
- oder beim TÜV vorstellen.
Das Fahrzeug muss abgemeldet sein.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) - Original oder Kopie
- und / oder Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief) - Original oder Kopie
- TÜV-Nachweis – Original oder Kopie (separat oder auf dem Kfz-Schein)
- Personalausweis
- Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code für Kurzzeit-Kennzeichen
- Formular: Antrag für Kurzzeit-Kennzeichen
36/21
Ausnahme
Die Hauptuntersuchung ist abgelaufen. Dann können Sie das Kurzzeit-Kennzeichen nur am Standort des Fahrzeugs beantragen. Die erste Fahrt muss dann zur nächstgelegenen Prüfstelle gehen. Diese kann im dortigen Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk sein.
Besonderheit, …
wenn Ihr Erst-Wohnsitz im Ausland ist
und Sie einen Dritten mit der Zulassung beauftragen:
- Formular „Erfassung eines Empfangsberechtigten“ (siehe rechts)
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Zulassung
-
- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
-