Kfz - Kurzzeit-Kennzeichen

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Dienstleistungsinformationen

Kfz - Kurzzeit-Kennzeichen

Sie möchten ein Fahrzeug …

  • innerhalb Deutschlands oder in ein EU-Land überführen
  • oder bei Probefahrten testen
  • oder beim TÜV vorstellen.

Das Fahrzeug muss abgemeldet sein.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) - Original oder Kopie
  • und / oder Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief) - Original oder Kopie
  • TÜV-Nachweis – Original oder Kopie (separat oder auf dem Kfz-Schein)
  • Personalausweis
  • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code für Kurzzeit-Kennzeichen
  • Formular: Antrag für Kurzzeit-Kennzeichen

Ausnahme

Die Hauptuntersuchung ist abgelaufen. Dann können Sie das Kurzzeit-Kennzeichen nur am Standort des Fahrzeugs beantragen. Die erste Fahrt muss dann zur nächstgelegenen Prüfstelle gehen. Diese kann im dortigen Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk sein.
 

Besonderheit, …

wenn Ihr Erst-Wohnsitz im Ausland ist
und Sie einen Dritten mit der Zulassung beauftragen:

  • Formular „Erfassung eines Empfangsberechtigten“ (siehe rechts)

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

  • Zulassung
      • Straßenverkehrsamt
      • Gummersbacher Straße 41a
      • 51645 Gummersbach