Kfz - Verlust Kennzeichen

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Dienstleistungsinformationen

Kfz - Verlust Kennzeichen

Sie haben ein oder zwei Kennzeichen-Schilder verloren, oder sie wurden gestohlen.
Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug umkennzeichnen lassen. Achtung: anderes Kennzeichen!

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
  • gültiger TÜV
  • Verlusterklärung Kennzeichen, vom Halter unterzeichnet
  • evtl. Polizeibericht
  • Personalausweis
  • ggf. das verbliebene Kennzeichen

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

  • Zulassung
      • Straßenverkehrsamt
      • Gummersbacher Straße 41a
      • 51645 Gummersbach