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Dienstleistungsinformationen
Kfz - Verlust Kennzeichen
Sie haben ein oder zwei Kennzeichen-Schilder verloren, oder sie wurden gestohlen.
Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug umkennzeichnen lassen. Achtung: anderes Kennzeichen!
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
- gültiger TÜV
- Verlusterklärung Kennzeichen, vom Halter unterzeichnet
- evtl. Polizeibericht
- Personalausweis
- ggf. das verbliebene Kennzeichen
Weitere Hinweise:
- Finanziertes Fahrzeug
- Firmen, Vereine, Genossenschaften, Freiberufler
- Minderjährige
- Vollmacht bei Zulassung durch Dritte
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de
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Zuständige Einrichtung
- Zulassung
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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