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Dienstleistungsinformationen
Kfz - Technische Änderung
An Ihrem Fahrzeug wurde eine technische Änderung gemacht.
Die Änderung muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden.
In manchen Fällen muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II geändert werden,
z.B. bei Änderung von Leistung, Aufbauart oder Antriebsart.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
- evtl. Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief) oder Allgemeine Betriebserlaubnis
- gültiger TÜV
- TÜV-Gutachten über die technische Änderung
Ohne Vollmacht
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Zulassung
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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