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Kfz - Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer

Beschreibung

Für Oldtimer, die an Oldtimer-Treffen teilnehmen, können rote Kennzeichen zugeteilt werden. Gemeint sind Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Erlaubt sind Fahrten im Rahmen der Oldtimer-Veranstaltungen sowie die An- und Abfahrten. Außerdem dürfen Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten unternommen werden. Andere Fahrten sind nicht zulässig.

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden. Sie müssen weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, gut erhalten sein und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Diese Fahrzeuge sind also keine üblichen Beförderungsmittel mehr.

 

Ihre Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit
  • Sie besitzen mehrere Oldtimer, mit denen Sie an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen. Für jedes Fahrzeug liegt ein Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO mit Hauptuntersuchung vor. Die Fahrzeuge müssen abgemeldet sein.

Anmerkung
Evtl. Rückstände an Kfz-Steuer oder sonstigen Gebühren müssen vorher beglichen werden.

 

Zuteilung

  • Sie erhalten die Kennzeichen, ein rotes Fahrzeugscheinheft und ein Fahrtenbuch.
  • Die Kennzeichen werden unbefristet, aber widerruflich zugeteilt. Sie dürfen sie wiederholt verwenden, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen.
  • Sie geben die Fahrzeuge an, die Sie mit den roten Kennzeichen verwenden möchten. Die Zulassungsstelle trägt die Fahrzeuge in das Fahrzeugscheinheft ein.
  • Das Fahrzeugscheinheft ist bei der Fahrt mitzuführen.
  • Im Fahrtenbuch wird jede Fahrt dokumentiert.

 

Führen der Unterlagen

  • Im Fahrtenbuch dokumentieren Sie jede Fahrt mit Ihren roten Kennzeichen. Alle Spalten müssen vollständig ausgefüllt werden.
  • Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder aus anderen Gründen nicht mehr mit den roten Kennzeichen fahren werden, kommen Sie mit dem Fahrzeugscheinheft zur Zulassungsstelle. Wir tragen das Fahrzeug aus.

 

Widerruf

  • Die Zuteilung kann widerrufen werden, …
    wenn sich eine Unzuverlässigkeit des Halters herausstellt,
    wenn die Berechtigung entfällt (die Fahrzeuge wurden verkauft) oder
    wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht.
  • Bei einem Widerruf geben Sie die Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft unverzüglich an die Zulassungsstelle zurück. Das Fahrtenbuch müssen Sie noch ein Jahr aufbewahren.

 

Folgende Fahrten dürfen Sie mit roten Kennzeichen durchführen:

  • Fahrten im Rahmen von Oldtimer-Veranstaltungen inkl. An- und Abfahrten
  • Probefahrten
    Fahrten zur Feststellung oder zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen Eine Probefahrt kann nicht mehr als solche angesehen werden, wenn regelmäßig dasselbe Fahrzeug bewegt wird.
  • Prüfungsfahrten
    Fahrten, bei denen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer des Kraftfahrzeugverkehrs ein Fahrzeug überprüft wird.
  • Überführungsfahrten
    Fahrten zur beabsichtigten Verbringung eines nicht zugelassenen Fahrzeuges an einen anderen Ort

 

Bei Verlust des Fahrzeugscheinhefts brauchen Sie …

  • Personalausweis
  • Verlusterklärung für Fahrzeugscheinheft
  • Fahrtenbuch

Terminanfrage an RoteDauerkennzeichen@obk.de

  • Personalausweis
  • Führungszeugnis, Belegart O - beim Einwohnermeldeamt zu beantragen
  • Schriftlicher Antrag für rote Kennzeichen
  • eVB-Nummer für rote Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Für jedes Fahrzeug:
    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
    TÜV-Nachweis
    Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
  • Vollmacht bei Antrag durch Dritte

Kontakt:
Telefon: 02261 88-3648 und 88-3651
E-Mail: rotedauerkennzeichen@obk.de