Kfz - Zulassung durch Dritte

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Dienstleistungsinformationen

Kfz - Zulassung durch Dritte

Sie können nicht persönlich für die Zulassung kommen?

Dann kann eine andere Person mit einer Vollmacht bei Zulassung durch Dritte zum Straßenverkehrsamt kommen.

Sie füllen die Vollmacht und - wenn für den Vorgang erforderlich - das SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus und unterschreiben beides. Diese Formulare geben Sie der beauftragten Person zusätzlich zu den anderen Unterlagen mit.

Als Dritte zählen auch Autohändler, Zulassungsdienste, Verwandte und Bekannte des Fahrzeughalters.

Die entsprechenden Unterlagen sind rechts verlinkt.

Zuständige Einrichtung

  • Zulassung
      • Straßenverkehrsamt
      • Gummersbacher Straße 41a
      • 51645 Gummersbach