Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

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Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

Einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen (gemäß §§ 32, 32d, 34 StVZO) tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO von den Vorschriften für Fahrzeuge, die nicht den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und Ladung (§ 18 Abs.1 Satz 2, § 22 Abs. 2-4 StVO) nach der StVO und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, ist in bestimmten Einzelfällen oder für bestimmte Antragsteller möglich.

Zur Kontaktaufnahme wird die Nutzung von „VEMAGS – Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte“ empfohlen.

Unter dem rechts angegebenen Link werden Ihnen Informationen zur Registrierung und Nutzung zur Verfügung gestellt.

Bei Erlaubnissen nach § 29 Abs. 3 StVO ist außerdem die Vorlage einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich.

Für die Beantragung ist der Formantrag erforderlich. Hierzu hat sich die Nutzung von „VEMAGS“ (s.o.) bewährt.

Es entstehen Ihnen Kosten, die für jeden Einzelfall individuell berechnet werden. Bitte beachten Sie, dass bei der Nichtnutzung von „VEMAGS“ ein Mehraufwandszuschlag berechnet wird.

Kontakt:
Telefon: 02261 88-3666, 88-3644, 88-3665
E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de

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