Kfz - Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II / Kfz-Brief

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Dienstleistungsinformationen

Kfz - Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II / Kfz-Brief

Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief) verloren,
oder sie wurde gestohlen.
Sie beantragen einen Ersatzbrief.
 

Wenn der Halter verstorben ist

  • Erbschein vom Amtsgericht oder beglaubigtes Testament und Sterbeurkunde
  • Alle Erben müssen kommen, oder handschriftliche Abtretungserklärung und Kopie(n) der Personalausweise


Halter verstorben, das Fahrzeug ist noch zugelassen

  • Fahrzeug abmelden
    oder
  • Bestätigung der Versicherung, dass das Fahrzeug weiter bewegt werden darf
  • Nach der Aufbietungs-Frist muss das Fahrzeug umgeschrieben werden.


 Termine können online gebucht werden (siehe rechts). 

Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
  • Wenn Sie nicht der letzte Halter sind: lückenloser Eigentumsnachweis durch Kaufvertrag bzw. Kaufverträge
  • Personalausweis
  • bei abgelaufenem TÜV auch die Kennzeichen

Der letzte eingetragene Halter oder Eigentümer der ZB II muss persönlich kommen.
Sie haben einen schwierigen Fall? – Dann rufen Sie uns vorher an.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

  • Zulassung
      • Straßenverkehrsamt
      • Gummersbacher Straße 41a
      • 51645 Gummersbach