Kfz - Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II / Kfz-Brief
Beschreibung
Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief) verloren,
oder sie wurde gestohlen.
Sie beantragen einen Ersatzbrief.
Wenn der Halter verstorben ist
- Erbschein vom Amtsgericht
- alle Erben müssen kommen, oder handschriftliche Abtretungserklärung und Kopie(n) der Personalausweise
Halter verstorben, das Fahrzeug ist noch zugelassen
- Fahrzeug abmelden
oder - nach der Aufbietungs-Frist muss das Fahrzeug umgeschrieben werden.
Termine können online gebucht werden (siehe rechts).
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
- wenn Sie nicht der letzte Halter sind: lückenloser Eigentumsnachweis durch Kaufvertrag bzw. Kaufverträge
- Personalausweis
- bei abgelaufenem TÜV auch die Kennzeichen
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Der letzte eingetragene Halter oder Eigentümer der ZB II muss persönlich kommen.
Sie haben einen schwierigen Fall? – Dann rufen Sie uns vorher an.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Zulassung
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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