Ehrungen für Lebensretter

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Ehrungen für Lebensretter

Die Rettungsmedaille wird an Personen verliehen, die unter Einsatz des eigenen Lebens einen Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder für die Abwendung einer gemeinen Gefahr eingetreten sind.

Neben der Verleihung der Rettungsmedaille kann auch eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden, wenn die Rettungstat ohne Einsatz des eigenen Lebens unternommen wurde.

Die Ermittlung über Rettungstaten sind von Amts wegen von dem Kreis durchzuführen, in dem die Rettungstat stattgefunden hat oder die Retterin bzw. der Retter oder die Gerettete ihren bzw. der Gerettete seinen Wohnsitz hat.

Zur Klärung des Sachverhaltes hört der zuständige Kreis die Retterin bzw. den Retter, die gerettete Person und etwaige Zeugen an.

Es entstehen keine Kosten.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson