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Führerscheinanliegen – Namensänderung/Änderung von Auflagen im Führerschein

Beschreibung

Der Führerschein ist kein amtliches Ausweisdokument. Daher besteht bei einer Namensänderung grundsätzlich keine Verpflichtung, den Führerschein ändern zu lassen. Der bisherige Führerschein kann weiterhin verwendet werden, da sich der aktuelle Name aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt. Bei Fahrten ins Ausland wird jedoch empfohlen, den Führerschein auf den aktuellen Namen ändern zu lassen.

Die Änderung des Namens in den Fahrzeugpapieren erfolgt separat. Hierfür ist ein gesonderter Termin bei der Zulassungsstelle zu vereinbaren.

Auch Änderungen von Auflagen im Führerschein (z. B. Eintragung oder Löschung einer Sehhilfe) können beantragt werden. Hierfür müssen geeignete Nachweise, wie etwa Sehtestbescheinigungen oder ärztliche Gutachten, vorgelegt werden.

Für die Namensänderung bzw. die Änderung von Auflagen ist eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle während der Öffnungszeiten erforderlich.

  • geänderter gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • bisheriger Führerschein

  • aktuelles biometrisches Passfoto

  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der Führerschein nicht im Oberbergischen Kreis erworben wurde und es sich noch um einen alten grauen oder rosafarbenen Führerschein handelt)

  • weitere Nachweise zur Änderung von Auflagen

Für Fragen steht Ihnen das Straßenverkehrsamt per E-Mail zur Verfügung:

fahrerlaubnis@obk.de

Verwaltungsgebühr: bis 50,00 €

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