Namensänderung im Führerschein / Änderung von Auflagen

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Dienstleistungsinformationen

Namensänderung im Führerschein / Änderung von Auflagen

Nach einer Namensänderung wird der Austausch des Führerscheins empfohlen (besonders bei Reisen ins Ausland), es ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Es ist eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten in der Führerscheinstelle erforderlich.

  • geänderter gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • biometrisches Passfoto
  • falls es sich noch um einen alten grauen oder rosa Führerschein handelt und der Führerschein nicht im Oberbergischen Kreis ausgestellt wurde, wird noch eine
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt

Verwaltungsgebühr: bis 50€

Bei besonderen Fragen kann auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehenden Telefonnummern erfolgen:

02261 88-7233

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