Führerscheinanliegen – Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem/Fahreignungsregister
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nach § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verpflichtet, bei Erreichen bestimmter Punktestände im Fahreignungsregister (FAER) gegenüber Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhabern die vorgeschriebenen Maßnahmen zu ergreifen.
Maßnahmen nach Punktestand
- 4 bis 5 Punkte: Ermahnung gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 StVG
- 6 bis 7 Punkte: Verwarnung gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 StVG
- 8 Punkte oder mehr: Entziehung der Fahrerlaubnis
Fahreignungsseminar (Punktabbau)
Für die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wird ein Punkt abgezogen, sofern nicht mehr als fünf Punkte im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen sind und die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht wird.
Der Punktabzug ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.
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Für Fragen steht Ihnen das Straßenverkehrsamt per E-Mail zur Verfügung:
Weitere Informationen zum Fahreignungs-Bewertungssystem finden Sie auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (siehe rechts).
Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt Ihnen auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen.
Zuständige Einrichtungen
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Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Straßenverkehrsamt
- Straße: Kölner Straße Hausnummer: 235
- PLZ: 51645 Ort: Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02261 88-3609
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E-Mail: fuehrerschein05@obk.de