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Dienstleistungsinformationen
Führerschein auf Probe
Dauer der Probezeit: 2 Jahre
Bei Auffälligkeit innerhalb der 2 Jahre verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.
- Auffälligkeit: Aufbauseminar in einer berechtigten Fahrschule
- Auffälligkeit: Verwarnung mit einer Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung
- Auffälligkeit: Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Kontaktaufnahme kann über eine berechtigte Fahrschule erfolgen.
Eine Teilnahmebescheinigung bei Anordnung eines Aufbauseminars oder der Verkehrspsychologischen Beratung ist vorzulegen.
Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet werden.
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Nähere Erläuterungen erhalten Sie im Internet durch das Kraftfahrtbundesamtes Flensburg (siehe rechts) unter Auskünfte - Punkteabbau.
Bei besonderen Fragen nehmen Sie bitte Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt.
Eine Kontaktaufnahme kann dort per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch unter nachstehender Telefonnummer erfolgen:
02261 88-7233
Zuständige Einrichtung
- Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-3609
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E-Mail: fuehrerschein05@obk.de
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