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Führerscheinanliegen – Fahrerlaubnis auf Probe

Beschreibung

Anordnung von Maßnahmen bei Verkehrsauffälligkeiten innerhalb der Probezeit

Fahranfängerinnen und Fahranfänger unterliegen einer Probezeit von 2 Jahren. Die Probezeit gilt nicht für Inhaberinnen und Inhaber der Fahrerlaubnisklassen M, L und T.

Bei Auffälligkeit innerhalb der 2 Jahre verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.


Maßnahmen bei Verkehrsauffälligkeiten

  1. Auffälligkeit: Aufbauseminar in einer berechtigten Fahrschule

  2. Auffälligkeit: Schriftliche Verwarnung mit einer Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung

  3. Auffälligkeit: Entziehung der Fahrerlaubnis mit dreimonatiger Sperrfrist

Wird eine Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen, endet die Probezeit vorzeitig. Mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis beginnt eine neue Probezeit im Umfang der Restdauer der ursprünglichen Probezeit.

Die Kontaktaufnahme kann über eine berechtigte Fahrschule erfolgen.

Für Fragen steht Ihnen das Straßenverkehrsamt per E-Mail zur Verfügung:

fahrerlaubnis@obk.de

Nähere Erläuterungen finden Sie auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (siehe rechts) unter Auskünfte - Punkteabbau.

Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen