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Führerscheinanliegen – Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung

Beschreibung

Wird Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht entzogen, erhält die zuständige Fahrerlaubnisbehörde automatisch eine Mitteilung über die Entscheidung. Im Anschluss übersendet die Fahrerlaubnisbehörde ein Informationsschreiben mit Hinweisen zur möglichen Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Auch bei einem behördlichen Entzug erhalten Sie nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung ein entsprechendes Informationsschreiben mit weiteren Informationen zum Verfahren der Neuerteilung.

Für die Neuerteilung ist ein Antrag nach § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erforderlich. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dabei in jedem Einzelfall umfassend, ob die gesundheitliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder vorliegt.

Die konkret erforderlichen Unterlagen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls und werden Ihnen nach Antragstellung gesondert mitgeteilt.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich zu stellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es notwendig sein, dass Sie Ihre Eignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nachweisen müssen, z. B. nach dem Erreichen von 8 Punkten, nach Trunkenheitsfahrten mit mind. 1,60 ‰ oder nach wiederholter Alkoholauffälligkeit, nach dem Fahren unter Drogeneinfluss. Aber auch zu viele oder schwerwiegende Verkehrsdelikte oder allgemeine Straftaten können zu einer MPU führen. Abhängig von Ihrer individuellen Vorgeschichte können außerdem weitere Maßnahmen erforderlich werden.

Bei bestimmten Erkrankungen kann die Vorlage fachärztlicher Gutachten verlangt werden.

Wenn anzunehmen ist, dass keine ausreichenden theoretischen Kenntnisse und praktische Fertigkeiten mehr vorhanden sind, kann zudem das Ablegen einer theoretischen und/oder praktischen Führerscheinprüfung gefordert werden.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig über das Neuerteilungsverfahren. Es kann im Voraus jedoch keine verbindliche Aussage getroffen werden, da die notwendigen aktuellen Auskünfte erst mit Antragstellung eingeholt werden.

Für Fragen steht Ihnen das Straßenverkehrsamt per E-Mail zur Verfügung:

fahrerlaubnis@obk.de

Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweiligen Gebührenordnung zu berechnen sind.

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