Führerscheinanliegen – Ersatz des Führerscheins wegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung
Beschreibung
Wenn ein Führerschein verloren gegangen ist, gestohlen wurde oder beschädigt ist, wird ein Ersatzführerschein benötigt. Dieser muss im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Straßenverkehrsamt in Gummersbach beantragt werden.
Der Diebstahl des Führerscheins sollte zusätzlich bei der Polizei angezeigt werden.
- gültiges amtliches Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches Passbild
- Diebstahlanzeige (nur bei Diebstahl, nicht bei einfachem Verlust)
Sofern Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Führerscheines sind und der beschädigte bzw. in Verlust geratene Führerschein nicht vom Oberbergischen Kreis ausgestellt wurde, ist zusätzlich ein Nachweis der ausstellenden Behörde erforderlich (Karteikartenabschrift).
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Für Fragen steht Ihnen das Straßenverkehrsamt per E-Mail zur Verfügung:
Verwaltungsgebühr: bis 51,00 €
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Straßenverkehrsamt
- Straße: Kölner Straße Hausnummer: 235
- PLZ: 51645 Ort: Gummersbach
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