Ersatz für einen beschädigten / unleserlichen Führerschein

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Dienstleistungsinformationen

Ersatz für einen beschädigten / unleserlichen Führerschein

Für die Beantragung eines Ersatzes eines beschädigten oder unleserlichen Führerscheines ist nach vorheriger Terminvereinbarung eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten in der Führerscheinstelle erforderlich.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • biometrisches Passbild
  • falls es sich noch um einen alten grauen oder rosa Führerschein handelt und der Führerschein nicht im Oberbergischen Kreis ausgestellt wurde, wird noch eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt

Verwaltungsgebühr: bis 40€

Bei besonderen Fragen kann auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehenden Telefonnummern erfolgen:

02261 88-7233

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