Fahrlehrererlaubnis

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Dienstleistungsinformationen

Fahrlehrererlaubnis

Die einzelnen Anforderungen sollten in einem persönlichen Gespräch abgestimmt werden.

Das Mindestalter bei Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE beträgt 21 Jahre.

Die Beantragung erfolgt mit einem formlosen Antrag.

  • das Fahrlehrergesetz in seiner Fassung vom 30.07.2017
  • Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz -
  • die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung
  • die Fahrlehrer-Prüfungsverordnung

Folgende gesetzlich vorgeschriebenen Antragsunterlagen sind beizufügen:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Geburtsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch, Personalausweis oder Reisepass)
  • Lebenslauf
  • Zeugnis/Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung (Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV), die bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr ist
  • Bescheinigung/Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerben um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an das Sehvermögen (Anlage 6 FeV), die bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre ist
  • Kopie des EU-Kartenführerscheins (Besitz der Fahrerlaubnis der beantragten Fahrerlaubnisklasse: bei Klasse B mindestens 3-jähriger Vorbesitz, bei den andern Klassen mindesten 2 Jahre Vorbesitz)
  • Nachweis über die Vorbildung (abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung)
  • Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
  • dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung nach § 7 FahrlG beizufügen
  • erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson