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Führerscheinanliegen – Fahrschulerlaubnis

Beschreibung

Überprüfung von Fahrschulen

Die Straßenverkehrsbehörde ist sowohl für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf von Fahrlehr-, Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnissen als auch für die Überwachung der Fahrlehrer und der Fahrschulen (inkl. Zweigstellen) zuständig.

Für Fragen steht Ihnen das Straßenverkehrsamt per E-Mail zur Verfügung. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen