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Fahrschulerlaubnis
Beschreibung
Überprüfung von Fahrschulen
Die Straßenverkehrsbehörde ist sowohl für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf von Fahrlehr-, Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnissen als auch für die Überwachung der Fahrlehrer und der Fahrschulen (inkl. Zweigstellen) zuständig.
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Kontakt:
Telefon: 02261 88-7233
E-Mail: fahrerlaubnis@obk.de
Zuständige Einrichtungen
- Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3608
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E-Mail: fuehrerschein09@obk.de
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