Führerschein International
Beschreibung
Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig. Er wird für Reisen außerhalb Europas empfohlen. In welchen Ländern ein Internationaler Führerschein erforderlich ist, kann über die Automobilclubs, die Reiseveranstalter oder die jeweilige Botschaft erfragt werden.
Der Internationale Führerschein kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Rahmen eines Termins bei der Fahrerlaubnisbehörde sowie alternativ auf dem Postweg beantragt werden. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz im Oberbergischen Kreis.
Bitte beachten Sie, dass der Versand auf dem Postweg ausschließlich per einfachem Brief und auf eigenes Risiko erfolgt. Im Falle eines Verlustes sind die dadurch entstehenden Kosten von Ihnen zu tragen.
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass
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EU-Kartenführerschein
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ein aktuelles biometrisches Passfoto
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ggf. Vollmacht
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ggf. Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins (bei postalischer Antragsstellung)
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Der Internationale Führerschein kann bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen vor Ort grundsätzlich sofort ausgestellt werden. Die Bearbeitungsdauer bei Antragstellung auf dem Postweg beträgt etwa 2 - 3 Wochen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Sofern Sie noch einen alten grauen oder rosa Führerschein besitzen, muss zunächst der alte Führerschein in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden, vorher ist die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines nicht möglich. Achten Sie daher bitte auf eine rechtzeitige Antragstellung.
Verwaltungsgebühr: 15,30 Euro.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Straßenverkehrsamt
- Straße: Kölner Straße Hausnummer: 235
- PLZ: 51645 Ort: Gummersbach
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