Führerschein Umtausch/Ausstellung EU

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Dienstleistungsinformationen

Führerschein Umtausch/Ausstellung EU

Sie können den Führerscheinumtausch auch in den Bürgerbüros der folgenden Kommunen beantragen, sofern Sie dort gemeldet sind:

Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth


EU-Richtlinie: bis zum 19. Januar 2033 müssen alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden.

 

Führerschein Ausstellung EU


Auf Antrag wird dem Inhaber einer bis zum 31.12.1998 in der Bundesrepublik Deutschland erteilten Fahrerlaubnis ein Kartenführerschein mit der in der EU (Europäischen Union) üblichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ausgestellt.

 

Bei Änderungen der Angaben im Führerschein z.B. Name, Eintrag von Auflagen oder Verlängerung der bis zum 50. Lebensjahr befristeten Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 2 (neue Klasse C, CE) muss ebenfalls ein neuer Führerschein ausgestellt werden

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bisheriger deutscher grauer oder rosa Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde - sofern der Führerschein nicht im Oberbergischen Kreis erworben wurde

Umtausch vom Führerschein: Fristen für Papierführerscheine

Haben Sie noch einen grauen oder rosa Führerschein aus Papier, richtet sich die für Sie verbindliche Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsdatum:

Geburtsjahr Umtauschfrist gilt bis
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958

19.01.2022

1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
ab 1971 19.01.2025

 

Führerscheine im Scheckkartenformat: Fristen für den Umtausch

Besitzen Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, hängt die Umtauschfrist vom Jahr der Ausstellung ab:

Ausstellungsjahr Umtauschfrist gilt bis
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008

19.01.2029

2009 19.01.2030
2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013 19.01.2033

 

Verwaltungsgebühr: bis zu 31 Euro

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Kontakt:
Telefon: 02261 88-7233
E-Mail: fahrerlaubnis@obk.de

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