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Führerschein Ersterteilung

Beschreibung

Der erste Weg zum Führerschein geht über eine Fahrschule Ihrer Wahl.

Nach Vorlage aller Unterlagen und einer bezahlten Gebühr wird der Antrag mit Führerschein zur Prüfstelle geschickt. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt nach bestandener Prüfung in der Regel durch den Prüfer. Sollte eine Abholung im Straßenverkehrsamt erforderlich sein, kann diese auch durch eine bevollmächtigte Person mit Vollmacht erfolgen.

Bei Fragen zu den Klassen C und D sprechen Sie bitte die Fahrschule oder das Straßenverkehrsamt an.

Eine Kontaktaufnahme kann per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de  oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehender Telefonnummer erfolgen:

02261 88-7233

Bei besonderen Fragen nehmen Sie bitte Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt. 

Der Antrag ist über den Bürgerservice der jeweiligen für den Hauptwohnsitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen. 

  • Antrag
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
  • gültiges Ausweisdokument 

Nähere Erläuterungen zu den neuen Fahrerlaubnisklassen erhalten Sie im Internet durch das Kraftfahrtbundesamt Flensburg - Pressearbeit - Fahrerlaubnisklassen (siehe rechts).

Es entstehen Ihnen Kosten, die für jeden Einzelfall individuell berechnet werden.

Zuständige Einrichtungen