Führerscheinanliegen – Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Beschreibung
Der erste Weg zum Führerschein geht über eine Fahrschule Ihrer Wahl.
Der entsprechende Führerscheinantrag ist über den Bürgerservice der jeweiligen für den Hauptwohnsitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt.
Nach Vorlage aller Unterlagen und einer bezahlten Gebühr wird der Antrag mit Führerschein zur Prüfstelle geschickt.
Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt nach bestandener Prüfung in der Regel durch den Prüfer. Sollte eine Abholung im Straßenverkehrsamt erforderlich sein, kann diese auch durch eine bevollmächtigte Person mit Vollmacht erfolgen.
Bei Fragen zu den Klassen C und D sprechen Sie bitte die Fahrschule oder das Straßenverkehrsamt an.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird.
Klassen A, A1, B, BE, M und L:
- Antrag
- gültiges amtliches Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
- Klasse B: ggf. „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen
Klassen C1, C1E, C, CE, T D1, D1E, D und DE:
- Antrag
- gültiges amtliches Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches Passbild
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- für die D-Klassen: Führungszeugnis nach Belegart O (direkt bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung zur Übersendung an die Behörde beantragen; max. 3 Monate gültig)
- für die Klassen D1 und D: ggf. ein leistungspsychologisches Gutachten
- Nachweis über die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz
Wichtig: Anträge können frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
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Für Fragen steht Ihnen das Straßenverkehrsamt per E-Mail zur Verfügung:
Nähere Erläuterungen zu den Fahrerlaubnisklassen erhalten Sie auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (siehe rechts).
Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweiligen Gebührenordnung zu berechnen sind.
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Zuständige Einrichtungen
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Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Straßenverkehrsamt
- Straße: Kölner Straße Hausnummer: 235
- PLZ: 51645 Ort: Gummersbach
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