Lageplan

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Dienstleistungsinformationen

Lageplan

Als Lageplan wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch oft der Auszug aus der Liegenschaftskarte bezeichnet.

Bitte beachten Sie hierzu das Stichwort „Standardausgaben aus ALKIS“.

Der Lageplan ist die auf der Grundlage der Liegenschaftskarte in Verbindung mit örtlichen Vermessungen hergestellte maßstäbliche Darstellung eines geplanten Bauvorhabens (Lageplan zum Baugesuch) oder einer geplanten Grundstücksteilung (Lageplan zum Teilungsantrag) in Bezug zu seiner Umgebung, die die für die Beurteilung des Genehmigungsverfahrens notwendigen Angaben enthält.

Hierzu gehören insbesondere die vorhandenen und geplanten Gebäude mit ihren Abmessungen und Abständen zu den Grenzen und untereinander sowie gegebenenfalls die Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die Kontaktaufnahme kann persönlich oder formlos schriftlich erfolgen.

Ein Lageplan kann auch bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren beantragt werden.

Die Kosten zur Erstellung eines amtlichen Lageplans richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

Zuständige Einrichtung

  • Geoinformation
      • Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
      • Fritz-Kotz-Straße 17 a
      • 51674 Wiehl

Zuständige Kontaktperson