Bodenrichtwerte

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Dienstleistungsinformationen

Bodenrichtwerte

Eine der wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landes NRW  (BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen) für Bodenrichtwerte (siehe rechts).

 

Auskunft (Gutachterausschuss):
Telefon: 02261 88-6279
Fax: 02261 88-6262
E-Mail: gutachterausschuss@obk.de

Zuständige Einrichtung