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Staatsangehörigkeitsausweis
Beschreibung
Deutsche Staatsangehörigkeit
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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: siehe Einbürgerung / Erklärungserwerb
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Ausstellen eines Staatangehörigkeitsausweises / Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkei
Welche Bedeutung hat der Staatsangehörigkeitsausweis?
Der Staatsangehörigkeitsausweis dient – unabhängig vom Grund des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit – dem Nachweis, dass die in dem Ausweis bezeichnete Person zum Zeitpunkt der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat. Der Staatsangehörigkeitsausweis hat kein Gültigkeitsdatum. Es muss ein Feststellungs- und Bescheidungsinteresse bestehen z.B., weil eine inländische oder ausländische öffentliche Stelle Zweifel am Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit hat oder den Staatsangehörigkeitsausweis verlangt.
- §§ 30, 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (erhältlich im Rathaus oder auf Anforderung hier)
- Kopie des derzeitigen deutschen Personalausweises oder Reisepasses (falls vorhanden),
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
(bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit Übersetzung), - das gleiche (s. 2.) für den Elternteil, von dem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird,
- ggf. Kopie des als Heiratseintrags fortgeführten Familienbuchs oder Heiratsurkunde der Eltern,
- falls die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung erworben wurde: anderweitige Nachweise zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, z.B. Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung (§ 15 BVFG), Einbürgerungsurkunde, Adoptionsbeschluss etc.
- im Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein.
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- Der Antrag wird bei der Stadt-/oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes (Rathaus) aufgenommen und mit den Unterlagen an den Oberbergischen Kreis weitergeleitet oder das Antragsformular kann hier telefonisch oder per E-Mail angefordert werden und wird Ihnen dann zugesandt. Der Antrag mit Unterlagen ist dann auf dem Postwege zuzusenden.
- Für jede Person wird ein eigener Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt (keine Familienurkunde).
- Auch das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit kann bescheinigt werden (Negativbescheinigung).
51 Euro
Zuständige Einrichtungen
- Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
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- Kreisordnungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3213
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E-Mail: ordnung31@obk.de
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