Staatsangehörigkeitsausweis

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Staatsangehörigkeitsausweis

Deutsche Staatsangehörigkeit

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: siehe Einbürgerung / Erklärungserwerb

  • Ausstellen eines Staatangehörigkeitsausweises / Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkei

 

Welche Bedeutung hat der Staatsangehörigkeitsausweis?

Der Staatsangehörigkeitsausweis dient – unabhängig vom Grund des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit – dem Nachweis, dass die in dem Ausweis bezeichnete Person zum Zeitpunkt der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat. Der Staatsangehörigkeitsausweis hat kein Gültigkeitsdatum.  Es muss ein Feststellungs- und Bescheidungsinteresse bestehen z.B., weil eine inländische oder ausländische öffentliche Stelle Zweifel am Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit hat oder den Staatsangehörigkeitsausweis verlangt.

  • §§ 30, 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (erhältlich im Rathaus oder auf Anforderung hier)
 

  1. Kopie des derzeitigen deutschen Personalausweises oder Reisepasses (falls vorhanden),
  2. beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
    (bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit Übersetzung),
  3. das gleiche (s. 2.) für den Elternteil, von dem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird,
  4. ggf. Kopie des als Heiratseintrags fortgeführten Familienbuchs oder Heiratsurkunde der Eltern,
  5. falls die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung erworben wurde: anderweitige Nachweise zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, z.B. Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung (§ 15 BVFG), Einbürgerungsurkunde, Adoptionsbeschluss etc.
  6. im Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein.

51 Euro

  • Der Antrag wird bei der Stadt-/oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes (Rathaus) aufgenommen und mit den Unterlagen an den Oberbergischen Kreis weitergeleitet oder das Antragsformular kann hier telefonisch oder per E-Mail angefordert werden und wird Ihnen dann zugesandt. Der Antrag mit Unterlagen ist dann auf dem Postwege zuzusenden.
  • Für jede Person wird ein eigener Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt (keine Familienurkunde).
  • Auch das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit kann bescheinigt werden (Negativbescheinigung).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson