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Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalte

Beschreibung

Auslandsbesuch, Einladung, Besuchsvisum

Die Verpflichtungserklärung ist eine schriftliche Erklärung, durch die sich jemand verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die öffentlichen Stellen im Bundesgebiet durch einen von ihm eingeladenen Besuch aus dem Ausland entstehen können.

Die Erklärung muss in visapflichtigen Ländern in aller Regel bei der dortigen deutschen Botschaft vorgelegt werden, um eine Einreiseerlaubnis (Visum) zu erhalten.

Grundsätzlich ist für jede einzelne Person, die nach Deutschland einreisen möchte, eine eigene Verpflichtungserklärung abzugeben. Für Ehepaare und ihre bis zu drei minderjährigen Kinder kann ausnahmsweise eine gemeinsame Verpflichtungserklärung ausgestellt werden.

Bei der persönlichen Vorsprache zur Abgabe der Verpflichtungserklärung sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle Einkommensnachweise:
    • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate und Ihr aktueller Arbeitsvertrag, sofern Sie noch in der Probezeit sind oder dieser befristet ist (Arbeitnehmer),
    • Letzter vorliegender Steuerbescheid. Bei Steuerbescheiden, die älter als ein Jahr sind, ist ergänzend eine Bescheinigung des Steuerberaters über das derzeitige Nettoeinkommen vorzulegen (Selbstständige),
    • aktueller Rentenbescheid (Rentner).
  • Mietvertrag oder Pachtvertrag und Eigentumsnachweis (Vermieter oder Verpächter)
  • Ihre Vorgangsnummer, die Sie nach Übersendung aller notwendigen Angaben zur eingeladenen und zur eigenen Person über das Online-Formular erhalten
  • Unterschriebene Erklärung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung

Servicezeiten der Ausländerbehörde :

Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Nachdem Sie uns alle Informationen über das verlinkte Online-Formular zugeschickt haben, müssen Sie persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Servicezeiten. Sie benötigen für Ihre Vorsprache keinen Termin. Bitte beachten Sie, dass am Montag- und Donnerstagnachmittag, insbesondere nach 15 Uhr, mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

WICHTIG!

Alle Angaben zur Verpflichtungserklärung müssen grundsätzlich ONLINE vor der persönlichen Vorsprache an die Ausländerbehörde übermittelt werden (siehe rechts).

Alle Angaben mit einem Sternchen (*) sind verpflichtend. Das Formular muss sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden, weil Ihre Angaben ohne weitere Prüfung in die Verpflichtungserklärung übernommen werden.

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung setzt grundsätzlich die Bonität des Verpflichtungsgebers voraus. Dabei werden die Pfändungsfreigrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO berücksichtigt, weil auf Einkommen unterhalb dieser Freigrenzen bei einer Vollstreckung nicht zugegriffen werden kann.

Die Bonität ist unter Vorlage geeigneter Belege nachzuweisen. (Siehe hierzu: Unterlagen)

Die Bonität des Verpflichtungsgebers ist dann erfolgreich belegt, wenn der pfändbare Anteil am Einkommen

  • für jeden erwachsenen Gast mindestens die Hälfte des Regelbedarfs beträgt (aktuell: 281,50 Euro),
  • für jeden minderjährigen Gast mindestens ein Viertel des Regelbedarfs beträgt (aktuell: 140,75 Euro).

Bei der Bonitätsprüfung wird darüber hinaus berücksichtigt, wie viele unterhaltsberechtigte Personen aktuell im Haushalt des Verpflichtungsgebers wohnhaft sind (z. B. Ehegatte oder Kinder). Sofern unterhaltsberechtigte Personen über nennenswertes Einkommen in Höhe von mindestens 300 Euro monatlich verfügen, können diese Personen bei Vorlage entsprechender Nachweise (z. B. aktuelle Gehaltsabrechnung) unberücksichtigt bleiben.

Der Verpflichtungsgeber muss zur Beglaubigung der Unterschrift persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen.

 

Für eine Privateinladung ist eine Gebühr in Höhe von 29 € zu zahlen. Es kann mit Bargeld oder einer EC-Karte gezahlt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen