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Dienstleistungsinformationen
Verpflichtungserklärung
Auslandsbesuch, Einladung, Besuchsvisum
Die Verpflichtungserklärung ist eine schriftliche Erklärung, durch die sich jemand verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die öffentlichen Stellen im Bundesgebiet durch einen von ihm eingeladenen Besuch aus dem Ausland entstehen können.
Die Erklärung muss in visapflichtigen Ländern in aller Regel bei der dortigen deutschen Botschaft vorgelegt werden, um eine Einreiseerlaubnis (Visum) zu erhalten.
Grundsätzlich ist für jede einzelne Person, die nach Deutschland einreisen möchte, eine eigene Verpflichtungserklärung abzugeben. Für Ehepaare und ihre bis zu drei minderjährigen Kinder kann ausnahmsweise eine gemeinsame Verpflichtungserklärung ausgestellt werden.
Eine Verpflichtungserklärung kann nur erteilt werden, wenn
- das Einkommen der einladenden Person die eigenen Unterhaltsverpflichtungen abdeckt sowie darüber hinaus ein pfändbarer Anteil in Höhe von 251 € pro volljährigem und 125,50 € pro minderjährigem Gast vorhanden ist. Sofern der pfändbare Anteil des Einkommens unter diesen Sätzen liegt, ist ergänzend hierzu eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 € pro volljährigem Gast und 1.500 € pro minderjährigem Gast zu hinterlegen. Ist kein pfändbares Einkommen vorhanden kann nur in Ausnahmefällen zur Vermeidung von unzumutbaren Härten eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden. Ob eine Ausnahme vorliegt und wie hoch die Sicherheitsleistung sein muss, ist individuell mit der Ausländerbehörde zu klären.
- jede Person, die die Erklärung abgibt, zur Beglaubigung der Unterschrift persönlich in der Ausländerbehörde erscheint,
- alle notwendigen Angaben zur eingeladenen und zur eigenen Person vollständig und korrekt vorliegen.
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und einen Nachweis des aktuellen Einkommens durch
- Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate (Arbeitnehmer),
- Bescheinigung des Steuerberaters über das derzeitige NETTOeinkommen (Selbstständige),
- aktueller Rentenbescheid (Rentner).
Ihre Vorgangsnummer sollten Sie ebenfalls mitbringen.
Für eine Privateinladung ist eine Gebühr in Höhe von 29 € zu zahlen. Es kann mit Bargeld oder einer EC-Karte gezahlt werden
WICHTIG!
Ab dem 01.03.2019 müssen alle Angaben zur Verpflichtungserklärung ONLINE abgegeben werden (siehe rechts).
Alle Angaben mit einem Sternchen (*) sind verpflichtend. Das Formular muss sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden, weil Ihre Angaben ohne weitere Prüfung in die Verpflichtungserklärung übernommen werden.
Servicezeiten der Ausländerbehörde :
Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Nachdem Sie uns alle Informationen über das verlinkte Online-Formular zugeschickt haben, müssen Sie persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Servicezeiten. Sie benötigen für Ihre Vorsprache keinen Termin. Bitte beachten Sie, dass am Montag- und Donnerstagnachmittag, insbesondere nach 15 Uhr, mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtung
- Kreisordnungsamt
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- Kreisordnungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Position: Sekretariat
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Telefon: +49 2261 88-3202
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E-Mail: vzamt32@obk.de
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Profil: Link
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Position: Sekretariat
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Telefon: +49 2261 88-3203
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E-Mail: vzamt32@obk.de
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