Leistungen zur Beförderung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (ehem. Fahrdienst)

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Dienstleistungsinformationen

Leistungen zur Beförderung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (ehem. Fahrdienst)

Das bisherige Verfahren zum „Fahrdienst für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen“ wird mit Wirkung zum 01.Januar 2024 durch das Verfahren „Leistungen zur Beförderung“ ersetzt.

Ziel der Hilfe ist es, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den Kontakt zu ihrer Umwelt sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

Hierzu gehören

  • Besuche bei Verwandten und Freunden
  • die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder der Kultur dienen sowie
  • die Erledigung von Besorgungen oder geschäftlichen Angelegenheiten

Nicht dazu gehören z.B. Fahrten zum Arzt oder zur Krankenhausbehandlung, zur Tagespflege, zur Schule oder zum Schulsport, da es sich hier um Leistungen anderer Kostenträger handelt.

Für die Leistungsgewährung muss der Antragsteller/die Antragstellerin zunächst folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“
  • tatsächlicher Wohnsitz im Oberbergischen Kreis
  • als Bewohner/Bewohnerin einer besonderen Wohnform oder stationären Pflegeeinrichtung: tatsächlicher Aufenthalt vor dem Einzug in die Einrichtung im Oberbergischen Kreis
  • Ende der Schulausbildung

Personen, auf deren Namen ein Kraftfahrzeug zugelassen ist, sind nicht berechtigt, die Leistung in Anspruch zu nehmen.

Die Leistung erfolgt auf Antrag im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX und ist einkommens- und vermögensabhängig gem. §§ 135 ff. SGB IX zu gewähren.

Es wird ein jährliches Persönliches Budget bewilligt, welches für Fahrten mit Mietwagen, Taxen oder Spezialfahrzeugen (Behinderten-Transportwagen mit Rampe oder Hebebühne) eingesetzt werden kann. Darüber hinaus ist es auch möglich, im Rahmen der Selbsthilfe dritten Personen (z.B. Angehörige, Nahestehende, Nachbarn) eine Aufwandsentschädigung für Fahrten zu zahlen.

Es erfolgt keine Begrenzung des Gebietes, in dem die Fahrten erfolgen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die zuständigen Sachbearbeiterinnen wenden (Kontaktdaten siehe Spalte rechts):

Sachbearbeitung Buchstaben: A - F + W - Z     Frau Daria Paffrath

Sachbearbeitung Buchstaben: G - P                 Frau Ute Domnick

Sachbearbeitung Buchstaben: R - V                 Frau Manuela Ringsdorf

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson