Schwerbehindertenausweis
Beschreibung
Schwerbehinderte Menschen erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.
Ist der Antrag formlos gestellt worden, wird das Antragsformular mit der Eingangsbestätigung zugeschickt. Das Formular kann sowohl bei Erstanträgen als auch bei Änderungsanträgen genutzt werden. Es ist wichtig, den Antrag vollständig auszufüllen.
Zur Sachverhaltsaufklärung werden Befundberichte, Krankenhausberichte und Unterlagen anderer Sozialleistungsträger herangezogen (soweit sie nicht bereits dem Antrag beigefügt sind). Das setzt eine Einverständniserklärung des Antragstellers voraus (siehe Antragsvordruck).
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises sollte rechtzeitig vor deren Ablauf beantragt werden.
Die Ausweisgültigkeit kann auch von der Stadt oder Gemeinde, in der der schwerbehinderte Mensch seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, für jeweils 5 Jahre verlängert werden. Die Stadt oder Gemeinde darf den Ausweis jedoch nur für ein Jahr verlängern, wenn der letzte Geltungszeitraum weniger als 5 Jahre betragen hat.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Münster.
Weitere Informationen
Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Sachgebiet 50/21 „Schwerbehindertenrecht“ im Amt für Soziale Angelegenheiten finden Sie nun im 2. GG, Zimmer 19 und 20 des Kreishauses, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach. Diesen Bereich können Sie barrierefrei über den Aufzug im EG (Haupteingang Kreishaus) erreichen. Während der Servicezeiten können Sie dort Anträge abgeben oder Formulare abholen. Für fundierte Beratungen muss zwingend vorher ein Termin mit dem/der Ansprechpartner/in vereinbart werden. Sie erreichen diese/diesen unter 02261/88-5077 oder per E-Mail unter schwerbehindertenrecht@obk.de.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Beratungsgespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen können.
Unser Servicetelefon ist zu den Servicezeiten:
Mo - Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
unter der Rufnummer: 02261 88-5077 erreichbar.
Kontaktaufnahme auch außerhalb der Servicezeiten:
Fax Nr.: 02261 88-9727250
E-Mail : schwerbehindertenrecht@obk.de
50/21
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Zuständige Einrichtungen
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Schwerbehindertenrecht
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- Amt für Soziale Angelegenheiten
- Straße: Moltkestraße Hausnummer: 42
- PLZ: 51643 Ort: Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02261 88-5072
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E-Mail: julia.benz@obk.de
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Telefon: 02261 88-5074
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E-Mail: sarah.faust@obk.de
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Telefon: 02261 88-5079
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E-Mail: michaela.groth@obk.de
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Telefon: 02261 88-5077
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E-Mail: markus.heemann@obk.de
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Telefon: 02261 88-5076
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E-Mail: daniela.jackels@obk.de
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Telefon: 02261 88-5080
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E-Mail: inga.melechin@obk.de
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Telefon: 02261 88-5071
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E-Mail: sonja.nahlik@obk.de
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Telefon: 02261 88-5073
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Telefon: 02261 88-5082
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E-Mail: ute.thomas@obk.de