Eingliederungshilfe für körperlich und/oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche nach dem SGB IX

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Dienstleistungsinformationen

Eingliederungshilfe für körperlich und/oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche nach dem SGB IX

Menschen mit einer bestehenden (oder drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX). Seit dem 01.01.2020 ist der Oberbergische Kreis als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe im Wesentlichen für die Prüfung und Gewährung von Leistungen für Kinder und Jugendliche ab der Einschulung bis zum Abschluss des ersten Bildungsweges zuständig.

Dabei können u.a. folgende Leistungen gewährt werden:

  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung – u.a. Inklusionshelfer in der Schule, Therapiemaßnahmen, Hilfsmittel (sofern nicht andere Sozialleistungsträger vorrangig verpflichtet sind)
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe – u.a. Freizeitassistenz, Leistungen zur Mobilität

Eine Übersicht der Leistungsanbieter finden Sie rechts als Download.

Hinweis:
Für Eingliederungshilfeleistungen für noch nicht eingeschulte Kinder und für Erwachsene ist (bis auf wenige Ausnahmefälle) der Landschaftsverband Rheinland in Köln zuständiger Träger.

Bei Fragen zur Antragsstellung, der Klärung individueller Fragen und Anliegen sowie der Ermittlung passgenauer Hilfen können Sie sich gerne an die Gesamtplaner (Frau Wieczorek, Herr Dabringhausen, Herr Simon; siehe Spalte rechts) wenden.

Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich (auch per E-Mail) oder telefonisch erfolgen (Kontaktdaten siehe Spalte rechts).

Zuständigkeiten

  Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter

Gesamtplanung

  Herr René Simon

Gesamtplanung

  Frau Birgit Wieczorek

Sachbearbeitung Buchstaben: A - F,  W - Z

  Frau Daria Paffrath

Sachbearbeitung Buchstaben: G - P

  Frau Ute Domnick

Sachbearbeitung Buchstaben: R - V

  Frau Manuela Ringsdorf

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson