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Dienstleistungsinformationen
Vorbeglaubigung einer Urkunde zur Verwendung im Ausland
Vorbeglaubigungen sind notwendig im Verfahren zum Nachweis der Echtheit einer Urkunde oder (Melde-)Bescheinigung, die zur Vorlage im Ausland benötigt wird und die von einer Stadt bzw. Gemeinde im Kreisgebiet oder vom Oberbergischen Kreis selbst ausgestellt ist.
Häufig wird eine Vorbeglaubigung notwendig im Zusammenhang mit einer Apostille. Dafür ist die Bezirksregierung Köln zuständig (siehe rechts).
Standesamtliche Urkunden und Einbürgerungszusicherungen können direkt der Bezirksregierung Köln zur Beglaubigung/ (Apostille) vorgelegt werden.
Telefonische Vereinbarung eines Termins erforderlich!
Original des benötigten Schriftstücks
Gebührenfrei
Zuständige Einrichtung
- Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
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- Kreisordnungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-3214
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E-Mail: ordnung32@obk.de
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