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Wilder Müll/Verbrennen von Abfällen

Beschreibung

Abfälle sind grundsätzlich ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Bei Abfällen aus Privathaushalten bedeutet dies, dass die Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind.

Sollten trotzdem unzulässige Abfallablagerungen vorgefunden werden, so gilt folgende Zuordnung.

Sofern es sich um unzulässige Abfallablagerungen auf Privatgrundstücken handelt nimmt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde entsprechende Beschwerden entgegen und prüft den Sachverhalt.

Bei den Abfällen kann es sich bspw. um Haus- und Sperrmüll, Grünschnitt, Bodenaushub, Bauschutt oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle wie etwa Verpackungen handeln.

Bei illegalen Abfallablagerungen auf öffentlichen Flächen sind die jeweiligen Städte und Gemeinden zuständig.

Bei illegalen Abfallablagerungen auf Waldgrundstücken können Sie sich an die Untere Abfallwirtschaftsbehörde oder an den Landesbetrieb Wald u Holz NRW wenden.

Ordnungsverfügungen des Kreises zwecks Beseitigung illegaler Abfallablagerungen sind gebührenpflichtig. Entsorgungskosten im Rahmen einer Ersatzvornahme (d.h. der Kreis beauftragt einen Dritten mit der Entsorgung) können ebenfalls anfallen.

Illegale Abfallablagerungen können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 € geahndet werden.

Sie können telefonisch, schriftlich oder persönlich Kontakt aufnehmen. Bei Beschwerden sollten möglichst Beweismittel, wie etwa Angaben über den Verursacher, möglichst genaue Angaben über den Ort der Abfallablagerung, Fotos, Dokumente oder ähnliches vorgelegt werden.

Das Verbrennen von Abfällen ist generell verboten.

Für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen können im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen bei den örtlichen Ordnungsbehörden beantragt werden.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde gerne zur Verfügung.

Bergneustadt, Engelskirchen, Morsbach Herr Doepp
Reichshof, Nümbrecht, Waldbröl, Wiehl Frau Neuhoff
Gummersbach, Lindlar, Radevormwald Herr Ritter
Hückeswagen, Marienheide, Wipperfürth Frau Wengeler

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen