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Dienstleistungsinformationen
Vertragsnaturschutz
Vertragsnaturschutz - Oberbergische Kulturlandschaftsprogramm OKULA
Ziele des Vertragsnaturschutz:
- Förderung der Artenvielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen,
- Erhalt der Kulturlandschaft,
- Pflege von Naturschutzgebieten und Biotopen nach § 62 des Landschaftsgesetzes NRW
Es werden Verträge mit 5-jähriger Laufzeit geschlossen. Für die Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen (z. B. Beschränkungen des Einsatzes von Düngemitteln, Reduzierung des Viehbesatzes oder spätere Mahd-Termine) wird eine Entschädigung gezahlt.
Antragsberechtigt sind Landwirte.
Rechtsgrundlagen sind die ELER-Verordnung der EU, die Rahmenrichtlinie des Landes NRW (PDF-Datei) und das Oberbergische Kulturlandschaftsprogramm OKULA. Die Kosten werden zu 45 % von der EU getragen.
Zuständige Einrichtung
- Freiraumplanung, Naturschutz und Kreisforsten
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- Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität
- Karlstraße 14-16
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-6177
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E-Mail: markus.kramer@obk.de
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