Vertragsnaturschutz

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Dienstleistungsinformationen

Vertragsnaturschutz

Vertragsnaturschutz - Oberbergische Kulturlandschaftsprogramm OKULA

Ziele des Vertragsnaturschutz:

  • Förderung der Artenvielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen,
  • Erhalt der Kulturlandschaft,
  • Pflege von Naturschutzgebieten und Biotopen nach § 62 des Landschaftsgesetzes NRW

Es werden Verträge mit 5-jähriger Laufzeit geschlossen. Für die Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen (z. B. Beschränkungen des Einsatzes von Düngemitteln, Reduzierung des Viehbesatzes oder spätere Mahd-Termine) wird eine Entschädigung gezahlt.

Antragsberechtigt sind Landwirte.

Rechtsgrundlagen sind die ELER-Verordnung der EU, die Rahmenrichtlinie des Landes NRW (PDF-Datei) und das Oberbergische Kulturlandschaftsprogramm OKULA. Die Kosten werden zu 45 % von der EU getragen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson