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Bildung und Teilhabe

Beschreibung

Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sind zusätzliche finanzielle Unterstützungen für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.

Ziel ist es, Familien mit geringem Einkommen zu stärken sowie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mehr Möglichkeiten zu geben an Angeboten teilzunehmen.

Unterstützt und gefördert werden Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld erhalten, Sozialhilfe/Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, werden Kosten übernommen für:

  • Schulausflüge und Klassenfahrten
  • persönlichen Schulbedarf
  • Schülerfahrtkosten
  • Lernförderung
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeit

 

Der Oberbergische Kreis ist zwar Träger der BuT-Leistungen, die Zuständigkeit für die Bearbeitung Ihres Antrages richtet sich jedoch nach der Sozialleistung, die Sie erhalten:

Sie erhalten Bürgergeld? Für Sie ist das Jobcenter an Ihrem Wohnort zuständig.

Sie erhalten Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen nach den SGB XII? Für Sie ist das Sozialamt an Ihrem Wohnort zuständig.

Sie erhalten Wohngeld? Für Sie ist die Wohngeldstelle an Ihrem Wohnort zuständig.

Sie erhalten Kinderzuschlag? Für Sie ist die Wohngeldstelle an Ihrem Wohnort zuständig.

Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Für Sie ist das Sozialamt an Ihrem Wohnort zuständig.

  • Härtefallfonds

    Wenn Sie keinen Anspruch auf BuT-Leistungen haben, aber nur über finanzielle Mittel in ähnlicher Höhe verfügen, können Sie für Ihr Kind Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten, z. B. für die gemeinsame Mittagsverpflegung in Kita oder Schule oder Kostenzuschüsse zu Klassenfahrten.

    Sie haben Fragen zum „Alle Kinder essen mit“-Programm?
    Sie möchten direkt einen Antrag stellen?
    Fragen Sie einfach in Ihrer Kita oder Schule, wo und wie der Antrag gestellt werden kann: 

    Die Kita-Leitungen sowie die Schulsozialarbeiter*innen beraten Sie.

    Weitere Informationen zum Härtefallfonds sind rechts verlinkt, sowohl Plakat und FAQ zum Download als auch eine Internetseite.

Formulare zur Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) finden Sie rechts zum Download.

  • Antrag auf Leistungen
  • Anlage - Klassenfahrt
  • Anlage - Lernförderung
  • Anlage - Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit
  • Angabe zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
  • Bestätigung Teilnahme Mittagsverpflegung
  • Merkblatt Leistungen für Bildung und Teilhabe

Flyer Bildungs- und Teilhabepaket des Ministeriums für Arbeit, Gesund und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in verschiedenen Sprachen (Deutsch, Arabisch, Russisch, Tigrinja, Türkisch und Ukrainisch) sind ebenfalls rechts zum Download verlinkt.