Tabaküberwachung

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Dienstleistungsinformationen

Tabaküberwachung

Wenn Sie Wasserpfeifentabak, E-Zigaretten und/oder nikotinhaltige Nachfüllflüssigkeiten herstellen oder importieren und gewerbsmäßig in den Verkehr bringen, sind Sie als Unternehmer im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die Einhaltung aller tabakrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Sie müssen vor dem Verkaufsstart sicherstellen, dass Ihre Produkte allen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Hierzu gehören auch bestimmte Mitteilungs- und ggf. Registrierungspflichten.

Weitere Informationen enthalten die Merkblätter des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen über die rechtlichen Vorgaben für Wasserpfeifentabak und die rechtlichen Vorgaben für E-Zigaretten und nikotinhaltige Nachfüllflüssigkeiten.