Bürgerbeschwerde Verbraucherschutz

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Bürgerbeschwerde Verbraucherschutz

Es besteht die Möglichkeit, auffällige Lebensmittel oder auch Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Tabakwaren beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt abzuliefern. Über die Untersuchung entscheidet das Lebensmittelüberwachungsamt. Die Untersuchung ist kostenlos – vorausgesetzt sie liegt im öffentlichen Interesse. Das öffentliche Interesse ist gegeben, wenn es nahe liegt, dass auch andere Verbraucherinnen und Verbraucher die beanstandete Ware kaufen und getäuscht oder gegebenenfalls auch gesundheitlich gefährdet werden könnten.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson