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Schlachtungen-Lebensmittelketteninformation
Beschreibung
Die Vorschriften zu der Lebensmittelketteninformation sind Bestandteil der Bestimmungen des EU-Hygienepaketes und dienen der Lebensmittelsicherheit.
Inkrafttreten der Regelung zur Lebensmittelketteninformation:
- Geflügel seit dem 01.01.2006
- Schweine seit dem 01.01.2008
- Pferde und Mastkälber seit dem 01.01.2009
- Rinder, Schafe und Ziegen ab dem 01.01.2010
Nach Inkrafttreten ist die Lebensmittelketteninformation für gewerbliche Schlachtungen zwingend vorgeschrieben!
Bei Hausschlachtungen ist die Lebensmittelketteninformation nicht erforderlich.
Nach der Verordnung (EG) 853/2004 müssen Schlachtstättenbetreiber die Informationen über die Lebensmittelsicherheit der Tiere (Lebensmittelketteninformation) von den Tierhaltern anfordern und mindestens 24 Stunden vor der Ankunft der Tiere in der Schlachtstätte erhalten oder aber sie sind nach Absprache Tier begleitend mitzugeben. Diese Lebensmittelketteninformation ist dem Fleischbeschautierarzt vom Schlachtstättenbetreiber vor der Schlachttieruntersuchung (Lebendschau) vorzulegen, da sie bei der Erteilung der Schlachterlaubnis zu berücksichtigen ist.
Schlachtstättenbetreiber dürfen keine Tiere in die Räumlichkeiten ihrer Schlachtstätte zulassen, wenn sie nicht die relevanten Lebensmittelketteninformationen vor dem Tierhalter angefordert haben und erhalten haben.
Gelangt eine Tier ohne Informationen zur Lebensmittelkette in die Schlachtstätte, so darf es nicht geschlachtet werden, bevor der amtliche Tierarzt dies erlaubt.
Vorgeschriebener Inhalt der Lebensmittelketteninformation:
- Status des Herkunftsbetriebes in Bezug auf die Tiergesundheit
- Gesundheitszustand der Tiere
- Verabreichte Arzneimittel mit Wartezeit > 0 Tage und Behandlungen
- Krankheiten, die Einfluss auf das Fleisch haben können
- Probenergebnisse, soweit sie die Sicherheit des Fleisches betreffen können
- Ergebnisse früherer Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
- Name und Anschrift des Hoftierarztes
- Informationen zur Lebensmittelsicherheit für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen (Erzeugererklärung)
- Begleitpapier für Schafe und Ziegen
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Zuständige Einrichtungen
- Tierärztlicher Dienst / Verbraucherschutz
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: 02261 88-3908
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E-Mail: nicole.arnold@obk.de
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