Kennzeichnung von vorverpacktem bzw. lose angebotenem Geflügelfleisch

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Dienstleistungsinformationen

Kennzeichnung von vorverpacktem bzw. lose angebotenem Geflügelfleisch

Bei loser Abgabe von Geflügelfleisch oder vorverpacktem Geflügelfleisch sind die Bereitstellung verschiedener Angaben wie etwa die Handelsklasse oder die Verkehrsbezeichnung der Geflügelart gesetzlich vorgeschrieben.

Nähere Informationen enthält das Merkblatt (siehe rechts).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson