Teichanlagen
Beschreibung
Bei Teichanlagen findet meistens eine Gewässerbenutzung (Wasserentnahme bzw. -einleitung in ein Gewässer) statt, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth, Bergneustadt, Engelskirchen | Herr Küster |
Gummersbach, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Wiehl | Frau Kallwitz |
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Die Leistung ist gebührenpflichtig.
Zuständige Kontaktpersonen
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Position: stellv. Abteilungsleitung
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Telefon: 02261 88-6741
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E-Mail: sandra.kallwitz@obk.de
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Telefon: 02261 88-6773
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E-Mail: peter.kuester@obk.de