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Teichanlagen

Beschreibung

Bei Teichanlagen findet meistens eine Gewässerbenutzung (Wasserentnahme bzw. -einleitung in ein Gewässer) statt, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth, Bergneustadt, Engelskirchen Herr Küster
Gummersbach, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Wiehl Frau Kallwitz

 

Die Leistung ist gebührenpflichtig.

Zuständige Kontaktpersonen