Teichanlagen

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Dienstleistungsinformationen

Teichanlagen

Bei Teichanlagen findet meistens eine Gewässerbenutzung (Wasserentnahme bzw. -einleitung in ein Gewässer) statt, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Die Mitarbeiter der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Sie können persönlich, schriftlich oder telefonisch Kontakt aufnehmen.

Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth, Bergneustadt, Engelskirchen Herr Küster
Gummersbach, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Wiehl Frau Kallwitz

Zuständige Kontaktperson