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Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben

Beschreibung

Der rechts verlinkte Leitfaden soll als Beurteilungs- und Entscheidungshilfe für die Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben im Sinne der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb) dienen und zu einer stärkeren Vereinheitlichung des Vorgehens innerhalb Nordrhein-Westfalens beitragen.

Zuständige Einrichtungen

  • Verwaltungsdienst (39/2)
      • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
      • Straße: Stahlstraße Hausnummer: 5
      • PLZ: 51645 Ort: Gummersbach