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Temperaturanforderungen für kühlpflichtige Lebensmittel
Beschreibung
Zum Schutz der Verbraucher gelten für kühlpflichtige und kühlbedürftige Lebensmittel klar definierte Temperaturanforderungen.
Nähere Informationen enthält das Merkblatt (siehe rechts).
39/2
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltungsdienst (39/2)
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3915
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E-Mail: beate.ufer@obk.de
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