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Dienstleistungsinformationen
Herstellungsanweisungen für Lebensmittelunternehmer, die Pommes frites oder Brot und feine Backwaren herstellen
Acrylamid entsteht beim Erhitzen, also beim Braten, Frittieren, Backen, Grillen von zucker- und stärkereichen Lebensmitteln, und beim Rösten von Kaffeebohnen. Es kann, wie Tierversuche gezeigt haben, Krebs verursachen. Deswegen gilt seit dem 11. April 2018 die VO (EU) 2017/2158i. Lebensmittelunternehmer die zum Beispiel Pommes Frites, Chips, Brot oder Kaffee produzieren, müssen künftig darauf achten, dass die Acrylamidgehalte unter den in der Verordnung festgelegten Richtwerten bleiben.
Nähere Informationen enthält das Merkblatt (siehe rechts).
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Zuständige Einrichtung
- Verwaltungsdienst (39/20)
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-3915
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E-Mail: beate.ufer@obk.de
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