Mikrobiologische Untersuchungen in handwerklichen Metzgereien und Schlachtbetriebe

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Mikrobiologische Untersuchungen in handwerklichen Metzgereien und Schlachtbetriebe

Schlachtbetriebe und Betriebe, die Hackfleisch, Fleischzubereitungen oder Separatorenfleisch herstellen müssen wöchentlich Proben zur Untersuchung auf Enterobakteriaceen bzw. E. coli, aerobe mesophile Keimzahl und Salmonellen entnehmen. Kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, können jedoch von diesen Probenahmehäufigkeiten ausgenommen werden, sofern dies von der zuständigen Behörde (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) genehmigt wird.

Eine Liste der Gegenprobensachverständigen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf der Grundlage der Angaben der zuständigen Stellen der Länder finden Sie rechts unten verlinkt.

Nähere Informationen enthält das Merkblatt (siehe rechts).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson