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Dienstleistungsinformationen
Speiseeis
Speiseeis
Herstellung und Kennzeichnung von Speiseeis
Im Rahmen der Herstellung von Speiseeis sowie bei der Kennzeichnung von Speiseeis sind verschiedene gesetzliche Maßgaben zu beachten.
Betriebe, die Speiseeis/Eiscreme mit Milchbestandteilen herstellen, müssen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 im Rahmen ihrer betrieblichen Eigenkontrolle mikrobiologische Untersuchungen in Auftrag geben. Diese Untersuchungen müssen in einem hierfür akkreditiertem Labor erfolgen.
Für die Kennzeichnung von losem Speiseeis gelten hinsichtlich der Verkehrsbezeichnungen sowie der Zusatzstoffe ebenfalls besondere Anforderungen.
Nähere Informationen enthalten die Merkblätter (siehe rechts).
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Zuständige Einrichtung
- Verwaltungsdienst (39/20)
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-3915
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E-Mail: beate.ufer@obk.de
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