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Dienstleistungsinformationen
Blauzungenkrankheit (BT)
Der Oberbergische Kreis ist seit dem 25.01.2019 Sperrgebiet zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit. Die Sperre wurde über eine Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises öffentlich bekannt gemacht.
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine virusbedingte Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen). Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen völlig ungefährlich. Die Tiere reagieren mit unterschiedlich starken Symptomen auf die Infektion. Typische Symptome sind erhöhte Körpertemperatur, Apathie, vermehrter Speichelfluss mit Schaumbildung vor dem Maul, Lahmheit und bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen. Die namensgebende Schwellung und Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten.
Halter von empfänglichen Tieren müssen ihren Tierbestand unbedingt - falls noch nicht geschehen - beim Veterinäramt des Kreises melden. Im Sperrgebiet sind Transporte von empfänglichen Tieren eingeschränkt und nur unter Beachtung folgender veterinärbehördlicher Auflagen möglich:
Empfängliche Tiere dürfen innerhalb des Sperrgebietes nur verbracht werden, wenn die Tiere keine Anzeichen zeigen und der Tierhalter dies durch die „Tierhaltererklärung Sperrgebiet NRW“ bestätigt.
Für das Verbringen empfänglicher Tiere aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete gelten folgende Verbringungsregelungen: Übersicht über die Verbringungsregeln (siehe rechts).
Folgende Vordrucke müssen ab dem 18.05.2019 für das Verbringen empfänglicher Tiere aus dem Sperrgebiet verwendet werden:
- Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung vor Belegung
- Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung während Trächtigkeit
- Tierhaltererklärung Schlachttiere
- Tierhaltererklärung Schaf / Ziege
- Tierhaltererklärung für das Verbringen in die Niederlande
- Tierhaltererklärung Zucht-Nutztiere oder Schlachttiere innerhalb Sperrgebiet
Sie können rechts heruntergeladen werden.
Download einer Karte mit der Ausdehnung des Restriktionsgebietes in NRW ist rechts möglich.
Das Veterinäramt empfiehlt, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Durch eine Impfung können die Tiere wirksam vor der Infektion geschützt werden.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Herr Dr. Wehrle und Frau Dr. Bellmer zur Verfügung.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Downloads
- 39_Übersicht über die Verbringungsregeln
- 39_Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung vor Belegung
- 39_Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung während Trächtigkeit
- 39_Tierhaltererklärung Schlachttiere
- 39_Tierhaltererklärung Schaf / Ziege
- 39_Tierhaltererklärung für das Verbringen in die Niederlande
- 39_Tierhaltererklärung Zucht-Nutztiere oder Schlachttiere innerhalb Sperrgebiet
- 39_Download einer Karte mit der Ausdehnung des Restriktionsgebietes in NRW.
Zuständige Einrichtung
- Tierärztlicher Dienst
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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