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Blauzungenkrankheit (BT)

Beschreibung

OBK Serviceportal Blauzunge (BT)

Stand: 18.07.2024

In den Niederlanden sind am 05.09.2023 die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit (BT), hervorgerufen durch das Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV-3), in vier Schafhaltungen nachgewiesen worden. Die Infektionen haben sich rasant ausgebreitet.

Am 09.10.2023 wurde der erste Fall von Blauzungenkrankheit bei Schafen in Belgien (Provinz Antwerpen) nahe der niederländischen Grenze festgestellt.

Am 10.10.2023 wurde ein Verdachtsfall bei einem Schaf im Kreis Kleve gemeldet. Das Tier zeigte klinische Symptome, die zunächst Lippengrind vermuten ließen. Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Kreis Kleve (NRW) hervorgerufen durch BTV-3, wurde am 12.10.2023 durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Inzwischen hat diese Tierkrankheit den Oberbergischen Kreis erreicht. Bislang (Stand.18.07.2024) handelt es sich um acht erkrankte Schafe und neun erkrankte Rinder.

Für folgende Bundesländer sind die Bedingungen für den Status "frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)" nicht mehr gegeben und diese Bundesländer gelten nicht länger als BTV-frei:

Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz und Hessen.

Da sich das Geschehen sehr dynamisch gestaltet und zu befürchten ist, dass noch weitere Bundesländer durch einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit betroffen sein werden, können sich jederzeit Änderungen ergeben. Es wird daher dringend empfohlen, sich vor Verbringen empfänglicher Tiere in andere Bundesländer über die aktuelle Rechtslage auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen LANUV (nrw.de) zu informieren. Dort finden sich die aktuell geltenden Verbringungsbeschränkungen sowie die für das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten zu verwendenden Vordrucke.

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Kameliden (u. a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen). Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen völlig ungefährlich. Die Tiere reagieren mit unterschiedlich starken Symptomen auf die Infektion. Typische Symptome sind erhöhte Körpertemperatur, Apathie, vermehrter Speichelfluss mit Schaumbildung vor dem Maul und Lahmheit. Bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen. Die namensgebende Schwellung und Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten.

Halter von empfänglichen Tieren müssen ihren Tierbestand unbedingt - falls noch nicht geschehen - bei der Tierseuchenkasse melden. Alle Halter von empfänglichen Tierarten, insbesondere Rindern, Schafen und Ziegen, sind aufgefordert, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit BTV hindeuten, den zuständigen Hoftierarzt zur Abklärung hinzuzuziehen . Der Hoftierarzt zeigt, nach der Untersuchung der Tiere, den Verdacht auf die Blauzungenkrankheit beim Veterinäramt an.

Zur Abklärung werden Blutproben entnommen und im Landeslabor untersucht.

Zur Vorbeugung einer Infektion rät das Veterinäramt die empfänglichen Tierarten mit Abwehrmitteln gegen Stechmücken zu behandeln.

Für den aktuell vorgefundenen Virustyp steht ein Impfstoff zur Verfügung. Zwecks Impfung der Tiere müssen sich die Tierhalter mit ihrer Hoftierpraxis in Verbindung setzten

Weitere Informationen zu dem Thema Impfung und Beihilfen auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbracherschutz Nordrhein-Westfalen LANUV (nrw.de)

Für weitere Fragen stehen Ihnen Herr Dr. Wehrle und Frau Dr. Michaelis zur Verfügung.

39/10  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen