Förderung der Jugend

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Dienstleistungsinformationen

Förderung der Jugend

  • Förderung der Jugendarbeit in Musikvereinen und Chören
    Der Kreistag des Oberbergischen Kreises möchte die Jugendmusikarbeit, die in Musikvereinen und Kinder-und Jugendchören geleistet wird, anerkennen.
     
  • Sonstige Förderung für Vereine im Jugendkulturbereich
    Gefördert wird die aktive Jugendarbeit im Kulturbereich.

Gegenstand einer Förderung sind nur eingetragene Vereine oder Vereinigungen, die organisatorisch einem eingetragenem Verein angeschlossen sind.

Es werden Vereine/Vereinigungen gefördert, die nicht bereits durch andere Maßnahmen eine Zuwendung in der Jugendarbeit erhalten (wie z. B. durch kirchliche Mittel, Fördervereine usw…)

Die Mindestmitgliederzahl von Kindern/Jugendlichen (bis einschließlich 17 Jahre) in einem Verein ist für eine Förderung auf 10 festgesetzt.

Es gilt die Anzahl der Jugendlichen/Kinder in einem Verein zum Stichtag 30.06.

Anfragen für Fördergelder werden über die jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltungen abgewickelt.

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt einmal jährlich über den Oberbergischen Kreis.

Die Mittel sind ausschließlich zur Gestaltung des Vereinslebens für Kinder und Jugendliche einzusetzen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson