Ordnungswidrigkeit

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Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrigkeiten werden von den Verwaltungsbehörden verfolgt. Ob und wie einem Verdacht nachgegangen wird, entscheidet die zuständige Stelle nach eigenem Ermessen. In der Kreisverwaltung sind zuständig für den Schutz von

 

 

 

 

 

Wenn Sie eine solche Ordnungswidrigkeit melden möchten, wenden Sie sich bitte an den angegebenen Kontakt.

Für Ordnungswidrigkeiten in anderen Sachgebieten wenden Sie sich bitte an die Verwaltung der Kommune, des Landes oder des Bundes, die dafür direkt zuständig ist.

Haben Sie eine Frage zu einem bereits laufenden Verfahren, erhalten Sie Auskunft bei der zentralen Bußgeldstelle der Kreisverwaltung (siehe Ansprechpartner/innen).
Bitte halten Sie das konkrete Aktenzeichen Ihrer Angelegenheit bereit!

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson