Wohnimmobilienverwaltung

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Dienstleistungsinformationen

Wohnimmobilienverwaltung

Staatliche Erlaubnis nach § 34c GewO zur gewerbsmäßigen Verwaltung von Eigentums- oder Mietwohnungen für Dritte

Vorraussetzung    

  • natürliche oder juristische Person mit
  • Wohnort oder Betriebssitz im Oberbergischen Kreis
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Zuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung: keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder einer Vermögensstraftat
  • Vorliegen einer beruflichen Haftpflichtversicherung

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Der Antrag wird bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am eigenen Wohnort (Rathaus) angenommen und mit allen notwendigen Unterlagen an den Kreis weiter geleitet.    

Einzureichen ist ein ausgefüllter Antrag mit folgenden Unterlagen:

  •  Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
  • bei juristischen Personen außerdem: aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- o. Vereinsregister,
  •  zwei Bescheinigungen in Steuersachen vom Finanzamt und Gemeindesteueramt im Rathaus,                                              
  • Auskunft des Amtsgerichts bezüglich Eintragung in Schuldnerverzeichnis, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren,
  • Führungszeugnis,
  • Stellungnahme der Kreispolizeibehörde,
  • Versicherungsbestätigung (!)

unbefristet und gebührenpflichtig

350 €  (Stand 09/22)