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Wohnimmobilienverwaltung
Beschreibung
Staatliche Erlaubnis nach § 34c GewO zur gewerbsmäßigen Verwaltung von Eigentums- oder Mietwohnungen für Dritte
Vorraussetzung
- natürliche oder juristische Person mit
- Wohnort oder Betriebssitz im Oberbergischen Kreis
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Zuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung: keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder einer Vermögensstraftat
- Vorliegen einer beruflichen Haftpflichtversicherung
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Der Antrag wird bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am eigenen Wohnort (Rathaus) angenommen und mit allen notwendigen Unterlagen an den Kreis weiter geleitet.
Einzureichen ist ein ausgefüllter Antrag mit folgenden Unterlagen:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
- bei juristischen Personen außerdem: aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- o. Vereinsregister,
- zwei Bescheinigungen in Steuersachen vom Finanzamt und Gemeindesteueramt im Rathaus,
- Auskunft des Amtsgerichts bezüglich Eintragung in Schuldnerverzeichnis, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren,
- Führungszeugnis,
- Stellungnahme der Kreispolizeibehörde,
- Versicherungsbestätigung (!)
32/1
unbefristet und gebührenpflichtig
350 € (Stand 09/22)
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Zuständige Einrichtungen
- Allgemeine Gefahrenabwehr und Aufsicht
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- Kreisordnungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3209
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E-Mail: ordnung09@obk.de
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